Jugendschutz
Nach § 4 Abs. 3 des Glücksspielstaatsvertrages sind die Teilnahme von Minderjährigen unzulässig und der Jugendschutz sicherzustellen. WestLotto führt Testkäufe (sog. Mystery Shopping) durch. Die Erfolgsquote beim Jugendschutz konnte durch diese permanenten Testkäufe erheblich verbessert werden.
Seit Januar 2008 sind diverse weitere Maßnamen zum Schutz Jugendlicher ergriffen worden:
- Jugendschutzhinweise in / auf allen Medien
- Ausweiskontrollen bei der Spielauftragsabgabe für junge Erwachsene
- Kampagne (Plakate, Broschüren) in Zusammenarbeit mit den Hilfeeinrichtungen
- Ernennung einer Jugendschutzbeauftragten
- Schulungen der Annahmestellen und Mitarbeiter mit Kundenkontakt bzgl. Jugendschutz und Sperrsystem
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