Jugendschutz
WestLotto ist der staatliche Veranstalter von Lotterien und Sportwetten in Nordrhein-Westfalen. WestLotto nimmt seinen staatlichen Auftrag ernst und bietet seinen Kunden ein legales und verantwortungsvolles Glücksspiel an.Dazu gehört auch der Jugendschutz. Die Spielteilnahme von Minderjährigen unter 18 Jahren ist bei allen von WestLotto angebotenen Glücksspielen untersagt.
Wir nehmen den Jugendschutz ernst.
Deshalb kontrollieren wir bei allen Spielteilnehmern das Alter, wenn sie uns jünger als 30 erscheinen. Sind Sie mindestens 18 Jahre alt, dürfen Sie teilnehmen.
Informationen zur WestLotto Basis-Karte:
Am 01.01.2008 trat der neue Glücksspielstaatsvertrag in Kraft. Seine wichtigsten Ziele sind der Jugend- und der Spielerschutz.
Dieses Gesetz verpflichtet uns, für Spieler von Sportwetten und KENO die Möglichkeit einer Spielersperre anzubieten.
Das geschieht durch die WestLotto Basis-Karte.
Daher dürfen seit dem 01.01.2008 KENO, ODDSET und TOTO nur noch mit WestLotto Basis-Karte in Verbindung mit einem gültigen Ausweis gespielt werden.
Für Sie als Kunde ist die WestLotto Basis-Karte kostenlos und in jeder Annahmestelle in NRW erhältlich.
Auf dem Antragsformular werden Name, Vorname, Geburtsdatum und Geburtsort erfasst. Die Daten unterliegen dem Datenschutz. Sie dienen ausschließlich zur Prüfung, ob eine Spielersperre vorliegt.
Ausführlichere Informationen finden Sie in der Broschüre "Lotterien und Sportwetten ab 2008" .
